ATELIER | AVANTI
Werbeagentur
Hastedter Osterdeich 222 (Goliath-Haus)
28207 Bremen
Verantwortlich nach §5 des TMG: Michael Bley
Telefon 0421 – 17 13 30
Telefax 0421 – 17 13 44

post@atelier-avanti.de
www.atelier-avanti.de

Steuernummer: 73-127 / 02147

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzliches
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ATELIER | AVANTI (im Folgenden Agentur genannt).

1.Geltung der AGB
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als das die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Präsentationen
Jegliche, auch teilweise, Verwendung der von der Agentur mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen der Agentur.

3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung
3.1 Die Agentur wird, auf besonderen Wunsch des Auftraggebers und soweit möglich, einen Kostenvoranschlag erstellen.

Kleinere Aufträge bis zu € 500,00 sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten wie zum Beispiel Satzkosten, Retuschen, Zwischenaufnahmen und dergleichen bedürfen nicht der Erstellung von Kostenvoranschlägen und keiner vorherigen Genehmigung.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

3.3 Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

3.4 Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffel in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haftet die Agentur nicht. Soweit Werbeträger Leistungen mangelhaft erbringen und sich die Agentur im Fall der Inanspruchnahme auf den Haftungsausschluss in Satz 3 beruft, ist die Agentur zur Abtretung entsprechender Gewährleistungsansprüche gegen die Werbeträger an den Auftraggeber verpflichtet.

4. Abwicklung von Aufträgen

4.1 Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle, Konferenzberichte und Entwürfe sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu drei Tagen nach Erhalt widerspricht.

4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen usw.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet.

5. Gefahrtragung und Fristen
5.1 Soweit die Agentur die Übermittlung der von ihr erbrachten Leistungen in üblicher und sachgerechter Form veranlasst, trägt der Auftraggeber das Risiko für Beschädigung, Verlust oder Verzögerung.

5.2 Fristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Informationen, Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Die von der Agentur zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung, Konstruktion oder grafischer Gestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt wird.

5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1 Die einem Unternehmer angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung oder der Abnahme des Werks gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige auch nachträglich entstehende Abgaben und Kosten für erforderliche Sonderverpackungen (z.B. seemäßige Verpackung) werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

Die einem Verbraucher angebotenen Preise sind Endpreise gemäß § 1 Abs. 1 Preisangaben-VO, jedoch ohne Liefer- und Versandkosten und ohne Montage. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

Bei der Vermietung von Gegenständen richtet sich der Mietzins nach der allgemeinen Mietpreisliste der Agentur in der jeweils gültigen Fassung.

Bei der Erbringung von Dienstleistungen richtet sich, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist, das Entgelt nach der allgemeinen Stundensatzliste der Agentur in der jeweils gültigen Fassung.

6.3 Die von der Agentur an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.

6.4 Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken sowie bei Werbemittelherstellung, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen.

6.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält die Agentur sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an Leistungen der Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Nutzungsrechte
7.1 Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für die Agentur erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung der Agentur.

7.2 Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Erfüllung
Möchte der Auftraggeber sich nach der Unterzeichnung des Vertrags vom Vertrag lösen , ohne dass ihm ein vertragliches oder gesetzliches Recht hierzu zusteht, muss die Agentur zustimmen. Erteilt sie ihre Zustimmung nicht, hat der Auftraggeber das Agenturhonorar und bereits angefallene Fremdkosten und technische Kosten sowie bereits in Auftrag gegebene Fremdkosten und technische Kosten unter Abzug der ersparten Aufwendungen zu zahlen.

9. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.

10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Liefert die Agentur Arbeiten oder erbringt sie Leistungen gegenüber Unternehmen/Unternehmern, hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, die Arbeiten/Leistungen zu überprüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung und/oder Mängelanzeige, gilt die Arbeitsleistung als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar.

10.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.

10.3 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Agentur nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Agentur einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder Satz 2 gegeben ist. In Fällen die von Satz 1 oder Satz 2 nicht erfasst werden, haftet die Agentur nicht.

10.4 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Werbeagentur von allen Ersatzansprüchen frei.

11. Gestaltungsfreiheit
11.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

11.2 Änderungswünsche des Auftraggebers werden bestmöglich berücksichtigt, sofern dies noch möglich ist. Erfolgen während oder nach der Produktion Änderungen, nachdem zuvor bereits die Freigabe durch den Auftraggeber erteilt wurde, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch.

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Agentur. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

12.2 Es gilt deutsches Recht.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.